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Bei weiteren Fragen oder Anfragen füllt einfach das Formular aus. Wir setzen uns dann umgehend mit euch in Verbindung.
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Wieviel Kostet ein Betreuungsplatz?Den Großteil der Kosten übernimmt in den meisten Fällen das für sie zuständige Jugendamt. Ihr Anteil an den Betreuungskosten richten sich nach dem zuständigen Kreis, den Betreuungsumfang sowie in manchen Fällen dem Jahreseinkommen. An die Fachberatung des Jugendamtes können sich alle Eltern bei Fragen zur Kinderbetreuung wenden. Ich stelle gerne nach einem persönlichen Gespräch die Kontakte zu ihrem zuständigen Jugendamt her, oder stelle mit ihnen zusammen einen Antrag auf Förderung zur Kindertagespflege. Sie als Eltern erhalten dann vom Lahn-Dill-Kreis einen Bescheid über die Höhe der anfallenden Kosten. Zusätzlich anfallende Kosten für Betreuungszeiten über die bewilligte Förderung hinaus, Randzeiten oder am Wochenende sowie das Essensegeld für die Malzeiten, werden separat in Rechnung gestellt. Diese Rechnung können sie selbstverständlich auch bei ihrer Steuererklärung mit einreichen. Darüber hinaus entstehen keine Extrakosten.
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Ist ein Betreuungsplatz in der Kindertagespflege teurer wie ein Kitaplatz?Viele Familien denken noch das eine Kindertagespflege teurer ist als ein Kitaplatz. Dies ist nicht der Fall. Im Gegenteil. In den allermeisten Fällen ist es so das ein platz in der Kindertagespflege billiger ist als ein öffentlicher Kitaplatz. Grade Familien mit kleinem oder ohne Einkommen (Harz 4, Studium, Ausbildung) können sich diese Betreuungsform aufgrund der Zahlung durch den Kreis meist besser leisten.
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Mit wem schließe ich den Betreuungsvertrag ab?Der Vertrag wird ausschließlich zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern des zu betreuenden Kindes geschlossen.
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Muss mein Kind in eine öffentliche Kita wenn bei mir im Ort ein Platz frei ist?Eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland. Seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser Rechtsanspruch kann durch einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege - also bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater - erfüllt werden. Gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen ist ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder in den ersten drei Lebensjahren. Quelle: (www.bundesregierung.de)
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Habe ich einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz?Ja! Eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland. Seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. (Quelle: www.bundesregierung.de)
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